Stellungnahme zum NPD-Verbotsverfahren

Ein Parteiverbot ist das schärfste und zweischneidige Schwert, das dem Staat zur Verfügung steht. Deswegen ist es sinnvoll, dass es maßvoll eingesetzt wird. Über das Verbot entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Es liegt somit auch in der Verantwortung des Gerichtes, die Folgen eines Verbotes abzuwägen.

Zunächst einmal bleibt festzustellen, dass das Urteil die NPD zwar nicht verbietet, aber dennoch für diese vernichtend ist.

Zum einen hat das BVerfG festgestellt, dass die Partei verfassungsfeindliche Ziele verfolgt und dass der von der NPD vertretende Volksbegriff die Menschenwürde verletzt. Darüber hinaus missachtet die NPD die freiheitliche demokratische Grundordnung auch mit Blick auf das Demokratieprinzip. Zudem hat das Gericht auch eine Wesensverwandtschaft zwischen NPD und dem Nationalsozialismus bestätigt.

Allerdings sieht das Bundesverfassungsgericht keine Anhaltspunkte für eine erfolgreiche Durchsetzung dieser verfassungsfeindlichen Ziele durch die NPD. Das ist tatsächlich für die Partei ein Problem, denn damit ist bestätigt, dass die NPD nicht mehr die Kraft hat, die eigene Ideologie umzusetzen.

Diese Einschätzung des BVerfG mag für die Bundesebene zutreffend sein. Auch auf Landesebene hat die NPD bei der letzten Landtagswahl in Rheinland-Pfalz stark verloren und hat ihr Ergebnis halbiert. Dennoch möchte ich daran erinnern, dass die NPD zuletzt bei der Kommunalwahl in Hessen zweistellige Ergebnisse erzielt hat – und zwar vor allem da, wo die AfD nicht angetreten ist. Deswegen: Ja, es fehlt an der Kraft, die verfassungsfeindlichen Ziele umzusetzen. Aber bedeutungslos ist die NPD deswegen nicht.

Ein Parteiverbot ist Aufgabe des Staates. Der Kampf gegen Rechtsextremismus und -populismus ist Aufgabe der Gesamtgesellschaft. Deswegen sind wir nun umso mehr gefordert, der NPD bzw. den von ihr propagierten rassistischen, menschenverachtenden und nationalistischen Inhalten mit zivilgesellschaftlichen Mitteln zu begegnen. Daran werden wir als Verein auch weiterhin arbeiten.

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