In den vergangenen Wochen hĂ€ufen sich die Berichte ĂŒber beschmierte und zerstörte Plakate politischer Gruppierungen, Parteien und WĂ€hlervereinigungen. HĂ€ufig werden auch rechtsextreme Parolen oder verbotene Symbole verwendet. âDemokrat*innen dĂŒrfen sich nicht einschĂŒchtern lassen. Aber Hass und Hetze mĂŒssen auch Konsequenzen haben. Die Voraussetzung ist jedoch, dass sie auch bei der Polizei angezeigt werden. Und zwar nicht nur als SachbeschĂ€digung. Sondern gegebenenfalls auch als Propagandadeliktâ, erklĂ€rt Roland SchĂ€fer, Vorsitzender des Vereins Rheinhessen gegen Rechts e. V. Nur so könne ein annĂ€herndes Bild ĂŒber das tatsĂ€chliche AusmaĂ von Hass erstellt werden. Alles, was nicht angezeigt werde, bleibe im Dunkelfeld. âDaher bitten wir insbesondere die Parteien und WĂ€hlervereinigungen, aber auch Privatpersonen Anzeige zu erstatten – egal ob Hakenkreuz-Graffiti oder Hassposting im Internet.â
Einen Mustertext fĂŒr eine Anzeige hat der Verein auf seiner Internetseite unter www.rheinhessen-gegen-rechts.de veröffentlicht. Zudem bietet der Verein auch die Möglichkeit, eine Meldung einzureichen. Sofern es sich um strafbare Symbole oder Parolen handelt, ĂŒbernimmt der Verein dann die Strafanzeige.
Mustertext
Sehr geehrte Damen und Herren,
uns wurde folgender:
Schilderung des Sachverhalts/genauer Ort und Zeit der Sichtung
Ich bitte Sie, den Sachverhalt auf seine Strafbarkeit – insbesondere mit Blick auf § 86a StGB und § 130 StGB zu prĂŒfen. Bitte senden Sie mir ebenfalls eine EingangsbestĂ€tigung und das entsprechende Aktenzeichen. Zudem bitte ich Sie, mich zu gegebener Zeit ĂŒber den Stand der Ermittlungen zu informieren.
SchlieĂlich bitte ich Sie, eine schnelle Beseitigung zu veranlassen.
Mit freundlichen GrĂŒĂen