Hass darf nicht ohne Konsequenz bleiben

In den vergangenen Wochen häufen sich die Berichte über beschmierte und zerstörte Plakate politischer Gruppierungen, Parteien und Wählervereinigungen. Häufig werden auch rechtsextreme Parolen oder verbotene Symbole verwendet. „Demokrat*innen dürfen sich nicht einschüchtern lassen. Aber Hass und Hetze müssen auch Konsequenzen haben. Die Voraussetzung ist jedoch, dass sie auch bei der Polizei angezeigt werden. Und zwar nicht nur als Sachbeschädigung. Sondern gegebenenfalls auch als Propagandadelikt“, erklärt Roland Schäfer, Vorsitzender des Vereins Rheinhessen gegen Rechts e. V. Nur so könne ein annäherndes Bild über das tatsächliche Ausmaß von Hass erstellt werden. Alles, was nicht angezeigt werde, bleibe im Dunkelfeld. „Daher bitten wir insbesondere die Parteien und Wählervereinigungen, aber auch Privatpersonen Anzeige zu erstatten – egal ob Hakenkreuz-Graffiti oder Hassposting im Internet.“

Einen Mustertext für eine Anzeige hat der Verein auf seiner Internetseite unter www.rheinhessen-gegen-rechts.de veröffentlicht. Zudem bietet der Verein auch die Möglichkeit, eine Meldung einzureichen. Sofern es sich um strafbare Symbole oder Parolen handelt, übernimmt der Verein dann die Strafanzeige.


Mustertext

Sehr geehrte Damen und Herren,

uns wurde folgender:

Schilderung des Sachverhalts/genauer Ort und Zeit der Sichtung

Ich bitte Sie, den Sachverhalt auf seine Strafbarkeit – insbesondere mit Blick auf § 86a StGB und § 130 StGB zu prüfen. Bitte senden Sie mir ebenfalls eine Eingangsbestätigung und das entsprechende Aktenzeichen. Zudem bitte ich Sie, mich zu gegebener Zeit über den Stand der Ermittlungen zu informieren.

Schließlich bitte ich Sie, eine schnelle Beseitigung zu veranlassen.

Mit freundlichen Grüßen

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