Das Bundesverfassungsgericht hat es nun bestÀtigt:
Vereine können Rechtsextreme ausschlieĂen und die Mitgliedschaft entziehen.
Rechtsextreme wollen ihre menschenfeindliche Ideologie in die Gesellschaft tragen. Sie wollen Hass sĂ€en und Hetze verbreiten. DafĂŒr nutzen sie bestehende Strukturen wie Vereine. Dies kann im schlimmsten Fall dazu fĂŒhren, dass sich die Gemeinschaft im Verein spaltet.
Wir empfehlen daher: Nutzen Sie die rechtlichen Möglichkeiten und passen Sie die Satzung Ihres Vereins an. Hinweise hierzu können Sie der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (1 BvR 187/21) entnehmen.
Gerne können Sie sich auch an Rheinhessen gegen Rechts e. V. wenden.