Das Bundesverfassungsgericht hat es nun bestätigt:
Vereine können Rechtsextreme ausschließen und die Mitgliedschaft entziehen.
Rechtsextreme wollen ihre menschenfeindliche Ideologie in die Gesellschaft tragen. Sie wollen Hass säen und Hetze verbreiten. Dafür nutzen sie bestehende Strukturen wie Vereine. Dies kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass sich die Gemeinschaft im Verein spaltet.
Wir empfehlen daher: Nutzen Sie die rechtlichen Möglichkeiten und passen Sie die Satzung Ihres Vereins an. Hinweise hierzu können Sie der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (1 BvR 187/21) entnehmen.
Gerne können Sie sich auch an Rheinhessen gegen Rechts e. V. wenden.