Im vergangenen Jahr hat sich der Verein Rheinhessen gegen Rechts e. V. mit einer Petition an den rheinland-pfälzischen Landtag gerichtet und ein Verbot des öffentlichen Zeigens der Reichsfahne gefordert.
„Wir freuen uns, dass nunmehr die Innenministerkonferenz einen Muster-Erlass beschlossen hat, soll das öffentliche Zeigen solcher Symbole unter bestimmten Bedingungen untersagt werden“, so Roland Schäfer, Vorsitzender des Vereins Rheinhessen gegen Rechts e. V. Dies ist ein wichtiger Schritt. „Von der Verwendung solcher Symbole, die nur in Bezug auf ihre historische Bedeutung zu verstehen sind, geht nach unserer Auffassung eine bedrohliche Wirkung aus, mit der insbesondere politische Gegner eingeschüchtert werden sollen.“
Der Verein weist allerdings auch darauf hin, dass auch von Ersatzsymbolen eine entsprechende Wirkung ausgehen könne. So sei für jedem erkennbar, dass die Abkürzung „HKNKRZ“ für ein Symbol steht, das bereits strafrechtlich verboten ist.“ Es wäre widersinnig, eine Ersatzformulierung bzw. -symbole nicht ebenso zu untersagen. Wir hoffen daher, dass der Erlass dahingehend ausgelegt wird“, so Schäfer.