Im vergangenen Jahr hat sich der Verein Rheinhessen gegen Rechts e. V. mit einer Petition an den rheinland-pfÀlzischen Landtag gerichtet und ein Verbot des öffentlichen Zeigens der Reichsfahne gefordert.
âWir freuen uns, dass nunmehr die Innenministerkonferenz einen Muster-Erlass beschlossen hat, soll das öffentliche Zeigen solcher Symbole unter bestimmten Bedingungen untersagt werdenâ, so Roland SchĂ€fer, Vorsitzender des Vereins Rheinhessen gegen Rechts e. V. Dies ist ein wichtiger Schritt. âVon der Verwendung solcher Symbole, die nur in Bezug auf ihre historische Bedeutung zu verstehen sind, geht nach unserer Auffassung eine bedrohliche Wirkung aus, mit der insbesondere politische Gegner eingeschĂŒchtert werden sollen.â
Der Verein weist allerdings auch darauf hin, dass auch von Ersatzsymbolen eine entsprechende Wirkung ausgehen könne. So sei fĂŒr jedem erkennbar, dass die AbkĂŒrzung âHKNKRZâ fĂŒr ein Symbol steht, das bereits strafrechtlich verboten ist.â Es wĂ€re widersinnig, eine Ersatzformulierung bzw. -symbole nicht ebenso zu untersagen. Wir hoffen daher, dass der Erlass dahingehend ausgelegt wirdâ, so SchĂ€fer.