Der Verein Rheinhessen gegen Rechts hat einen Vorstoß unternommen, um verfassungsfeindliche Parteien von staatlichen Leistungen auszuschließen. In einem Schreiben an die Bundestagsfraktionen sowie an die Bundesregierung fordert der Verein eine verfassungsrechtliche Prüfung, ob und unter welchen Voraussetzungen ein solcher Ausschluss möglich ist.
Der Verein verweist auf eine Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages, die feststellt, dass das Grundgesetz die finanziellen Rechtsfolgen einer vom Bundesverfassungsgericht festgestellten Verfassungsfeindlichkeit ausdrücklich und abschließend benennt. Eine Erweiterung auf andere staatliche Leistungen, wie etwa die Nutzung öffentlicher Einrichtungen, wird in der juristischen Literatur diskutiert.
„Unser Ziel ist ein Mechanismus, der den demokratischen Wettbewerb schützt, aberzugleich rechtssicher ist“, erklärt Roland Schäfer, Vorsitzender des Vereins.
Der Verein fordert daher, gesetzgeberische Vorschläge zu erarbeiten.