Verein Rheinhessen gegen Rechts fordert Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von staatlichen Leistungen

Der Verein Rheinhessen gegen Rechts hat einen Vorstoß unternommen, um verfassungsfeindliche Parteien von staatlichen Leistungen auszuschließen. In einem Schreiben an die Bundestagsfraktionen sowie an die Bundesregierung fordert der Verein eine verfassungsrechtliche Prüfung, ob und unter welchen Voraussetzungen ein solcher Ausschluss möglich ist.

Der Verein verweist auf eine Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages, die feststellt, dass das Grundgesetz die finanziellen Rechtsfolgen einer vom Bundesverfassungsgericht festgestellten Verfassungsfeindlichkeit ausdrücklich und abschließend benennt. Eine Erweiterung auf andere staatliche Leistungen, wie etwa die Nutzung öffentlicher Einrichtungen, wird in der juristischen Literatur diskutiert.

„Unser Ziel ist ein Mechanismus, der den demokratischen Wettbewerb schützt, aberzugleich rechtssicher ist“, erklärt Roland Schäfer, Vorsitzender des Vereins.

Der Verein fordert daher, gesetzgeberische Vorschläge zu erarbeiten.

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Vortrag: „ Der deutsche Film unter dem Hakenkreuz – das lange Leben der NS-Propaganda“

Bereits mit seinem Vortrag zum deutschen Film nach dem ersten Weltkrieg fesselte der Politikwissenschaftler Martin Seng im letzten August sein Publikum.

Unter dem Titel „Der deutsche Film zwischen Aufbruch und Trauma“ zeigte er, wie die gesellschaftliche Stimmung der Weimarer Republik die Filme beeinflusst hat, wie Geschlechterrollen aufgebrochen wurden und inwiefern man den Aufstieg der NSDAP vorhersehen konnte.

Hier knüpft der 2. Vortrag an.

Unter dem Titel „ Der deutsche Film unter dem Hakenkreuz – das lange Leben der NS-Propaganda“ geht es nicht nur um den systematischen Missbrauch des Films nach 1933.

Es wird auch deutlich, wie die Bildsprache des Nationalsozialismus bis heute Musikvideos und Videospiele beeinflusst…

Wir freuen uns auf einen spannenden Abend

Am 30.09.2025 um 19:00 Uhr

In der AWO-Begegnungsstätte, Gutenbergstr.11 in Nierstein

Der Eintritt ist frei.

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Verein(t) gegen Rechtsextremismus

Der Verein Rheinhessen gegen Rechts e. V. rät Vereinen eine Satzungsänderung zu prüfen, um künftig rechtsextreme Mitglieder ausschließen zu können. Denn gerade in einem Verein sei ein respektvolles und inklusives Umfeld für alle Mitglieder wichtig.

Roland Schäfer, Vorsitzender von Rheinhessen gegen Rechts e. V.: „Immer wieder wollen Rechtsextreme Mitglied in Vereinen werden oder sie für ihre Zwecke missbrauchen. Es ist wichtig, dass sich auch Vereine, die sich in anderen gesellschaftlichen Bereichen engagieren, wie beispielsweise dem Sport oder der Kultur, entschieden gegen extrem rechte Einflüsse positionieren.“

Das Bundesverfassungsgericht hat bestätigt, dass Vereine das Recht haben, über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern selbst zu bestimmen, sofern dies in der Satzung geregelt ist. „Wir empfehlen daher: Überprüfen Sie jetzt die Satzung Ihres Vereins, um auch für die Zukunft gewappnet zu sein,“ betont Niko Gräser, Vorstandsmitglied von Rheinhessen gegen Rechts e. V.

Auch den Mitgliedern empfiehlt der Verein aktiv zu werden: „Sofern der Vorstand nicht von sich aus einer Satzungsänderung vorschlägt, kann jedes Mitglied einen entsprechenden Antrag einbringen.“ Dabei sei die Satzung des jeweiligen Vereins zu beachten.

Auf der Internetseite des Vereins sind nun die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes sowie weitere Informationen zu diesem Thema. Zudem hat der Verein einen Flyer herausgegeben. Interessierte können sich unter mail@rheinhessen-gegen-rechts.de melden.

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Filmvorführung „Das Deutsche Volk“

Gemeinsam präsentieren am 14.09.2025, um 16.00 Uhr im Bali in Alzey, der Beirat für die Belange von Menschen mit Migrationshintergrund & das Bündnis für Demokratie und Vielfalt „Alzey zeigt Gesicht“, den Film „Das Deutsche Volk“, über den rassistischen Anschlag von Hanau 2020, bei dem neun junge Menschen getötet wurden – weil der Täter sie nicht als Deutsche ansah.

Der Film gibt den Angehörigen und den Überlebenden eine Stimme.

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Öffentliche Einrichtungen vor rechtsextremer Nutzung schützen

Der Verein Rheinhessen gegen Rechts e. V. fordert die Stadt Ingelheim am Rhein auf, die Benutzungsordnungen und Mietverträge aller öffentlicher Einrichtungen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, um rechtsextremistischen Nutzungen vorzubeugen.

„In den vergangenen Monaten haben rechtsextreme und verfassungsfeindliche Gruppierungen in der Region vermehrt öffentliche Einrichtungen genutzt, um demokratiefeindliche Inhalte zu verbreiten. Diese Entwicklung ist alarmierend, weil solche Veranstaltungen nicht nur die Werte einer offenen und vielfältigen Gesellschaft angreifen, sondern auch das Vertrauen in staatliche Institutionen gefährden. Gleichzeitig besteht die Gefahr, dass durch die Nutzung öffentlicher Einrichtungen extremistische Positionen legitimiert,“ erklärt der Vorsitzende des Vereins Roland Schäfer. „Gleichwohl muss man beachten, dass der Stadt insbesondere im Umgang mit Parteien sehr enge Grenzen gesetzt sind. Dennoch: Die vorhandenen Spielräume müssen genutzt werden.“

Es gibt rechtliche Gestaltungsspielräume, die Kommunen nutzen können, um extremistischen Nutzungen vorzubeugen. Eine Reihe von Handreichungen, die unter anderem von anderen Kommunen, wie der Stadt München oder der Stadt Köln, entwickelt wurden, zeigen unterschiedliche Möglichkeiten. Diese müssten jetzt geprüft werden. Mit diesem Anliegen hat sich der Verein an die Stadtverwaltung gewendet. 

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