Schutz von engagierten Personen

Personen, die sich gegen Rechtsextremismus und für Demokratie einsetzen, sollten nach Ansicht des Vereins Rheinhessen gegen Rechts e. V. eine Auskunftssperre beim zuständigen Meldeamt beantragen, um sich vor Bedrohungen, Beleidigungen und unbefugten Nachstellungen zu schützen.

Der Gesetzgeber hat hierfür eine Möglichkeit geschaffen: Wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann, muss die Meldebehörde auf Antrag oder von Amts wegen unentgeltlich eine Auskunftssperre im Melderegister eintragen. Besonders gilt dies für Personen, die aufgrund ihrer beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit allgemein verstärkt Anfeindungen oder Angriffen ausgesetzt sind.

Wer sich gegen Rechtsextremismus engagiert, ist heute leider oft Anfeindungen und Bedrohungen ausgesetzt. Mit der Auskunftssperre werden keine personenbezogenen Daten rausgegeben.

Eine Bedrohung sieht der Verein insbesondere in sogenannten „Feindeslisten“, die von der extrem rechten Szene erstellt werden. Systematisch werden die Daten von Personen, die sich gegen Rechtsextremismus engagieren, gesammelt und im Internet oder im sog. Darknet veröffentlicht. Auch wenn dies bereits strafbar sei, gibt es immer wieder Berichte über solche Listen. Der Eintrag einer Auskunftssperre sei eine Maßnahme, um sich vor der Veröffentlichung der eigenen Daten zu schützen. Es besteht zwar kein genereller Anspruch. Über den Antrag muss die Meldebehörde im Einzelfall entscheiden, dabei aber die tatsächlichen Umstände berücksichtigen.

Personen, die sich gegen Rechtsextremismus engagieren, können ein Muster für Anträge bei mail@rheinhessen-gegen-rechts.de anfordern.

Weitere Infos

Zum Gesetzestext