Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt: Kommunen dürfen sich öffentlich gegen Rechtsextremismus positionieren, solange dies für den Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung notwendig ist. Für die demokratische Zivilgesellschaft ist das ein wichtiges Signal. Engagement gegen rechtsextreme Ideologien ist keine parteipolitische Parteinahme, sondern notwendiger Schutz vor Menschenfeindlichkeit und Gewalt.
„Das Urteil stärkt all jene, die sich für eine offene, vielfältige Gesellschaft einsetzen – und zeigt, dass auch Kommunen demokratische Werte aktiv verteidigen können“, so Roland Schäfer, Vorsitzender des Vereins Rheinhessen gegen Rechts e. V.
Zum Beschluss: https://www.bverwg.de/de/pm/2026/24
