Der Verein Rheinhessen gegen Rechts hat einen VorstoĂ unternommen, um verfassungsfeindliche Parteien von staatlichen Leistungen auszuschlieĂen. In einem Schreiben an die Bundestagsfraktionen sowie an die Bundesregierung fordert der Verein eine verfassungsrechtliche PrĂŒfung, ob und unter welchen Voraussetzungen ein solcher Ausschluss möglich ist.
Der Verein verweist auf eine Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages, die feststellt, dass das Grundgesetz die finanziellen Rechtsfolgen einer vom Bundesverfassungsgericht festgestellten Verfassungsfeindlichkeit ausdrĂŒcklich und abschlieĂend benennt. Eine Erweiterung auf andere staatliche Leistungen, wie etwa die Nutzung öffentlicher Einrichtungen, wird in der juristischen Literatur diskutiert.
âUnser Ziel ist ein Mechanismus, der den demokratischen Wettbewerb schĂŒtzt, aberzugleich rechtssicher istâ, erklĂ€rt Roland SchĂ€fer, Vorsitzender des Vereins.
Der Verein fordert daher, gesetzgeberische VorschlÀge zu erarbeiten.